Objektbezogen - Innovativ - Ergebnisorient
Begehung der Örtlichkeiten mit Sichtung der Bestandsunterlagen sowie Ermittlung vorhandener Ökopunkte gemäß der zuständigen Wertelisten (z.B. BayKompV)
Ermittlung und Abwägung der Möglichkeiten zur Aufwertung und nachhaltigen Nutzung von Flächen
Ausarbeitung von Planunterlagen für die öklogische Aufwertung mit Gegenüberstellung von Bestand und Planung
Ausarbeitung von Planungen für die Erstaufforstung für Flächen gemäß den zuständigen Waldgesetzen
(z.B. Art. 16 Abs. 1 BayWaldG)
Berechnungen und Gegenüberstellung der vorhandenen und geplanten Wertepunkte
Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Erstellung der Antragsunterlagen mit Plänen und Formulare
Beantragung der Anerkennung sowie Feststellung der ökologisch aufgewerteten Flächen und Eintragung in die Ökokonten der entsprechenden Naturräume
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